Teilnahmebedingungen
Anforderungen und Aufgaben
Voraussetzung für eine Tätigkeit als Testleitung ist ein abgeschlossenes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung, sozialpädagogische Eignung, Teamgeist, hohes Verantwortungsbewusstsein, gute Sprachmodulation sowie die Fähigkeit, mit Ansagen in klarem Deutsch den Test zu leiten.
Als Testleitung übernehmen Sie am Testtag eine zentrale Rolle mit vielschichtigen Aufgaben. Sie betreuen nicht nur die Testteilnehmenden, sondern leiten auch Ihr Testaufsichtenteam und kommunizieren mit dem Testraum-Vermieter, mit den Sanitätern und bei Bedarf auch mit Begleitpersonen.
Durch Ihre Tätigkeit am Testtag sind insbesondere folgende Bedingungen sicherzustellen:
- Chancengleichheit, Standardisierung und Fairness: Um gleiche Standards und Fairness für alle Testteilnehmenden zu gewährleisten, muss der Test an allen Testorten unter den gleichen Prüfungsbedingungen abgehalten werden.
- Testsicherheit: Das Testmaterial muss vor, während und nach der Testdurchführung gegen unbefugten Zugriff geschützt und vorgabegemäß mehrfach gezählt werden.
Die Vorbereitung für Ihren Einsatz am Testtag besteht aus einem Online-Training, dem Studium des Testleitungshandbuchs und einem Briefing.
Alle in der Schulung vermittelten Vorgaben dienen der Sicherstellung dieser Bedingungen und sind von Ihnen als Testleitung exakt umzusetzen.
Der Einsatz als Testleitung beginnt um 7:00 Uhr und endet gegen 17:30 Uhr.
Hauptaufgaben
- Ausführliche Selbstschulung anhand des E-Learnings, des Testleitungshandbuchs und der Teilnahme an einem Briefing vor dem Einsatz
- Pünktliches Erscheinen am Testtag zur vorgegebenen Zeit am Testlokal
- Übernahme des Testmaterials
- Führung des Testaufsichtenteams
- Zählen und Beaufsichtigen des Testmaterials
- Durchführung des Tests nach den Textvorgaben im Testleitungshandbuch
- Verpacken und Übergabe des Testmaterials
Die Tätigkeit wird aktuell mit 350 € pro Einsatz (Testtag) vergütet. Folgende Kosten werden erstattet: Fahrtkosten (Bahnfahrt 2. Klasse, öffentlicher Nahverkehr oder bei PKW-Nutzung 0,30 €/km mit anfallenden Parkgebühren) und, falls erforderlich, Übernachtungskosten bis max. 100 €/ EZ pro Tag). Ihr Einsatz erfolgt nach Möglichkeit wohnortnah, es kann jedoch auch ein weiter entfernter Testort zugewiesen werden.
Ausschluss von der Mitwirkung beim TMS
Bei der Testung dürfen Angehörige der Testteilnehmenden nicht am selben Testort mitwirken. Angehörige sind:
- Eltern
- Verlobte,
- Ehegatten,
- eingetragene Lebenspartner,
- Verwandte und Verschwägerte gerader Linie,
- Geschwister,
- Kinder der Geschwister,
- Ehegatten/eingetr. Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten/eingetr. Lebenspartner,
- Geschwister der Eltern,
- Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).
Angehörige sind die aufgeführten Personen auch dann, wenn
- in den Fällen der Nummern 3, 4, 5 und 8 die Beziehung begründende Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht;
- in den Fällen der Nummern 1 und 5 bis 9 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;
- im Falle der Nummer 10 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.